Gesundheit ist kein Nice-to-have.
Sondern Ihr Erfolgsfaktor.
Weniger Krankentage
Reduziert Ausfallzeiten um bis zu 40 % – spart Ø 300 € pro Krankheitstag.
Mehr Leistungsfähigkeit
Gesunde Mitarbeiter arbeiten fokussierter, konstanter und effektiver.
Stärkeres Teamgefühl
Gemeinsame Gesundheitsziele fördern Loyalität und Zusammenhalt.
Weniger Krankheit. Mehr Bindung. 100 % steuerfrei.
BGM oder betriebliches Gesundheitsmanagement ist keine Wellness-Idee.
Es ist Ihre beste Antwort auf steigende Fehlzeiten, wachsenden Druck und den Wunsch Ihrer Mitarbeiter nach echter Wertschätzung.
Unternehmen mit BGM haben produktivere, loyalere und gesündere Teams.
Wer heute in Mitarbeitergesundheit investiert, senkt nicht nur Kosten – sondern stärkt die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens.
FÜNF FAKTEN
"Ob im Büro oder in der Produktion – jeder ungeplante Ausfall reißt Lücken in Prozesse, Kundenbindung und Teamstabilität."
"Verlorene Arbeitszeit, Ersatzaufwand, gestörte Abläufe – langfristig steigen die Kosten exponentiell mit jedem ungeplanten Fehltag."
"Trainierte Muskulatur, mentale Stabilität und aktive Prävention senken das Risiko für typische Ausfälle wie Rückenschmerzen oder Stressfolgen."
"Fehlende Wertschätzung und mangelnde Gesundheitsangebote sind laut Gallup-Studie einer der häufigsten Kündigungsgründe."
"Arbeitgeber können für jeden Mitarbeiter jährlich 600 € brutto in zertifizierte Gesundheitsförderung investieren – steuer- und sozialabgabenfrei."
Warum mit Nippon Fitness?
Sie brauchen keine App mit 4.000 Studios. Sondern einen Partner, der Ihre Mitarbeiter kennt.
Nippon Fitness steht für Qualität vor Quantität – mit echten Trainingsräumen, persönlicher Betreuung und rechtssicherem System. Kein digitaler Wildwuchs. Keine steuerlichen Grauzonen.
#1 Persönlicher Ansprechpartner & Dokumentation
#2 GKV-zertifizierte Leistungen nach § 20 & § 64 SGB
#3 Kein Gutscheinmodell, keine Plattformbindung
#4 DSGVO-konform, steuerlich geprüft
#5 Regionale Präsenz, echte Verbindlichkeit
Der wirtschaftliche Effekt
Eine klassische Gehaltserhöhung ist teuer und verliert sich oft in Steuern und Abgaben.
Betriebliche Gesundheitsförderung hingegen ist steuerfrei, konkret wirksam und wird von Mitarbeitern langfristig geschätzt.
Direktvergleich Gehaltserhöhung vs. BGM im Nippon fitness
Mehr Netto fürs Team – bei weniger Bruttokosten
Eine Gehaltserhöhung von 600 € kostet den Arbeitgeber über 1.200 €. BGM mit Nippon Fitness bleibt dagegen voll steuerfrei – 600 € Budget = 600 € Wirkung.
Sichtbarer Nutzen statt stiller Lohnposten
BGM schafft spürbare Erfolge: weniger Rückenschmerzen, mehr Energie, besseres Wohlbefinden. Das motiviert – und zeigt echte Fürsorge.
Kulturgewinn statt Einmal-Effekt
Gesundheitsangebote fördern den Zusammenhalt im Team, stärken Loyalität und senken Fehlzeiten langfristig – nachhaltig wirksamer als eine rein finanzielle Zuwendung.
Warum sich Nippon BGM für Sie als Arbeitgeber wirklich lohnt
Aggregator-Modelle wie Urban Sports Club, Hansefit oder Wellpass nutzen meist das sogenannte Sachbezugsmodell. Das bedeutet: Die Kosten werden als geldwerter Vorteil behandelt und belasten die 50-Euro-Freigrenze pro Mitarbeiter und Monat. Wird diese Grenze überschritten, entstehen automatisch Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht – oft unbemerkt, bis zur nächsten Betriebsprüfung.
Nippon Fitness geht einen anderen Weg. Einen sicheren.
Unsere Leistungen fallen nicht unter den geldwerten Vorteil, sondern werden offiziell als betriebliche Gesundheitsförderung anerkannt – rechtssicher nach § 3 Nr. 34 EStG. Dadurch sind bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter vollständig steuer- und sozialabgabenfrei.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
✔︎ Sie sparen Lohnnebenkosten – kein Bruttoaufschlag wie bei Gehaltserhöhungen
✔︎ Sie verbrauchen keine Sachbezugsfreigrenzen – Tankgutscheine und andere Benefits bleiben möglich
✔︎ Sie bekommen ein klar dokumentiertes Konzept – finanzamtsfest, nachhaltig und planbar
✔︎ Sie investieren direkt in Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeiter
Kurz gesagt – Dank einer direkten Kooperation mit Nippon Fitness investieren Sie nicht in Bürokratie oder Plattformlizenzen, sondern in messbare Ergebnisse – und das steuerlich zu 100 Prozent sicher.
Gehaltserhöhungen sind teuer.
Sachbezüge sind begrenzt.
BGM mit Nippon Fitness ist steuerlich optimal.
Direktkooperation vs. Aggregator
Viele Unternehmen setzen auf externe Plattformanbieter (Aggregatoren) – doch das Modell bringt oft Streuverluste, starre Tarife und steuerliche Risiken. Der direkte Weg mit Nippon Fitness ist zielgerichteter, transparenter und wirtschaftlich überlegener.
Mehr Leistung pro Euro
Geringer Nutzen pro Preis
100 % steuerfrei nutzbar
Steuerliches Risiko möglich
Gezielte Wirkung im Betrieb
Beliebige Maßnahmenwahl
Flexibel anpassbar bleiben
Starrer Aggregator-Tarif
Fehlzeiten messbar senken
Keine Gesundheitsbilanz
Persönlich. Lokal. Klar.
Anonym. Unverbindlich. Fern.
Mehr Wirkung – Weniger Risiko
Die Entscheidung für ein betriebliches Gesundheitsangebot ist schnell getroffen.
Die Frage ist nur – mit wem?
Firmenfitness über externe Plattformen klingt bequem – ist aber oft teuer, steuerlich riskant und kaum wirksam im Alltag. Viele Arbeitgeber zahlen für Leistungen, die kaum genutzt werden. Noch gravierender: Aggregatoren beanspruchen den geldwerten Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG), sodass andere Benefits wie Tankgutscheine oder Essenszuschüsse blockiert sind.
Mit Nippon Fitness umgehen Sie diese Fallstricke. Unsere Leistungen sind vollumfänglich als steuerfreie Gesundheitsförderung anerkannt (§ 3 Nr. 34 EStG), brauchen keinen Sachbezug – und bringen deutlich mehr. Nämlich persönliche Betreuung, hohe Aktivierungsquote, messbare Effekte. Und das bei voller Transparenz und minimalem Verwaltungsaufwand.
Nippon Fitness (Direkt)
- Mehr Leistung ab 49,90 €
- 100 % steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG
- Inhalte branchenspezifisch & wirksam
- Flexible Anpassung an Nutzung & Bedarf
- Nachweisbar weniger Fehlzeiten
- Persönlich, lokal, betreut
Aggregator (Plattformanbieter)
- Höhere Kosten bis zu 69 €, teils versteckt
- Häufige Prüfungsrisiken (geldwerter Vorteil)
- Breite Auswahl, geringe Zielgruppenwirkung
- Feste Pauschalen – unabhängig von Aktivität
- Keine ROI-Daten, keine Evaluation
- Zentralisiert, anonym, ohne Ansprechpartner
Gesundheit ist nicht nur Fürsorge – sondern Führungsaufgabe.
Gesundheit fördern heißt Kosten senken – aber nur mit Konzept, nicht mit Lizenzmodellen.
Mit Nippon Fitness entscheiden Sie sich für konkrete Ergebnisse statt abstrakter Plattformlösungen:
Weniger Ausfall. Mehr Team. Bessere Performance. Und das steuerlich zu 100 % sicher.
Als lokaler Partner bieten wir Ihnen sichtbare, messbare und wirtschaftlich sinnvolle Gesundheitsförderung – exakt zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Jetzt kostenfrei beraten lassen und Ihr individuelles BGM-Konzept starten.
So läuft ihr Start in die Kooperation
Betriebliche Gesundheitsförderung darf keine zusätzliche Belastung im Alltag eines Unternehmens sein – sondern eine klare Entlastung: administrativ, finanziell und menschlich. Genau dafür haben wir unser Kooperationsmodell entwickelt.
Sie nennen Ihre Ziele – wir übernehmen die Umsetzung: rechtssicher, steuerfrei und vollständig dokumentiert. Ob für drei Mitarbeitende oder für dreißig – unser System wächst mit, bleibt einfach und liefert messbare Ergebnisse, ohne Mehraufwand für Ihre Buchhaltung.
Ihre Schritte zu BGM
Setzen Sie sich mit NIPPON FITNESS in Verbindung, um Firmenfitness für Ihre Mitarbeiter zu organisieren. Ihr Unternehmen muss mit einem qualifizierten Anbieter wie NIPPON FITNESS zusammenarbeiten, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen.
In Zusammenarbeit mit NIPPON FITNESS können Sie individuelle Gesundheits- und Fitnessprogramme für Ihre Mitarbeiter erstellen. Diese Programme sollten auf die Bedürfnisse und Interessen Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sein.
Steuervorteile nutzen
Laut Regelungen des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland, können Sie derzeit bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat für betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei anbieten. Das entspricht einem jährlichen Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeit
Die Kosten, die Ihr Unternehmen für die betriebliche Gesundheitsförderung aufwendet, sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass Sie die Aufwendungen für die Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter von der Steuer abziehen können, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.
Ihr Unternehmen bezahlt die Gesundheitsförderungsleistungen für die Mitarbeiter. Diese Leistungen sind für die Mitarbeiter steuerfrei und sozialabgabenfrei. Gleichzeitig können die Kosten für das Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt.
Das steckt drin
Ihre Gesundheitsförderung ist transparent, modular – steuerlich sauber, flexibel kombinierbar und in GKV-Kursqualität oder Rehasport umgesetzt.
Preise verstehen sich inkl. MwSt. pro Person!
- Trainingsmitgliedschaft monatlich A. Anfrage
Medizinisch betreutes Gerätetraining + Kurse
- § 20 Präventionskurs 2x p.a. 199,00 €
Rücken- oder Bewegungskurse, zertifiziert
- Rehasport (§ 64 SGB IX) 0 €
Ärztlich verordnet, kassenfinanziert
- Gesundheitstag im Betrieb pauschal 1.490 €
Mobilitätsparcours, Checks, Workshops
- Sportmedzinische Analysen monatlich 4,90 €
Wiederkehrende Leistungstests und Entwicklungsanalyse
- Online-Training & App monatlich 9,90 €
Flexibles Training für mobile Mitarbeiter
Verantwortungsvoll begleitet
Unser Fokus liegt auf Qualität, dokumentierter Wirkung und langjähriger Zusammenarbeit. Medizinische Betreiber, transparente Daten, echte Rückmeldungen.
DAS SAGEN INHABER & MITARBEITER ÜBER FIRMENFITNESS
Häufige Fragen – klar beantwortet
Sie möchten in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter investieren – aber möchten steuerlich, organisatorisch und inhaltlich auf der sicheren Seite sein?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf typische Fragen, die uns Unternehmen im Rahmen der Kooperation stellen. Klar, verständlich und mit Fokus auf das, was für Sie zählt: Wirkung, Sicherheit und Effizienz.
FAQ zu Steuer & Recht
Ja. Die Leistungen fallen unter § 3 Nr. 34 EStG. Sie sind bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei absetzbar – zusätzlich zum Lohn. Das bedeutet: Keine Belastung durch Lohnsteuer, kein geldwerter Vorteil für Mitarbeiter, keine Abgaben für den Arbeitgeber.
Nippon Fitness arbeitet direkt – ohne Zwischenplattform.
Aggregatoren buchen Leistungen meist über den Sachbezug (§ 8 EStG), der auf 50 €/Monat gedeckelt ist und für andere Benefits wie Tankgutscheine wegfällt. Außerdem sind die Nutzungsraten oft niedrig.
Nippon Fitness dagegen nutzt ausschließlich steuerfreie Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) – rechtssicher, lokal wirksam und mit deutlich höherer Teilnehmerbindung.
Ja, aber strikt getrennt. Private Upgrades wie Sauna oder Wellness erfolgen außerhalb der steuerfreien Gesundheitsförderung – mit separatem Vertrag direkt zwischen Mitarbeiter und Nippon Fitness. So bleibt Ihr steuerfreies Budget unberührt.
Nein. Unser Konzept fällt unter „Gesundheitsförderung“ und nicht unter den Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG). Somit bleiben Tankgutscheine, Essenszuschüsse & Co. weiterhin vollständig nutzbar.
Die Ausgaben gelten als Betriebsausgaben und können zu 100 % steuerlich abgesetzt werden. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist zudem voll vorsteuerabzugsfähig.
Sie erhalten vollständige Dokumentationen: Maßnahmepläne, Teilnehmerlisten (anonymisiert), Kursnachweise und Jahresauswertungen – vollständig revisionssicher.
Gehalt verursacht Lohnnebenkosten – Gesundheit nicht.
Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie im Schnitt 20–30 % zusätzliche Abgaben. BGM ist abgabenfrei, fördert die Gesundheit – und wird von Mitarbeitenden als echter Benefit wahrgenommen, nicht als „steuerfressender Bonus“.
FAQ zu Inhalt & Wirkung
Beispielsweise: Präventionskurse nach § 20 SGB V, Rehasport nach § 64 SGB IX, medizinisches Training, Inhouse-Gesundheitstage, App-basierte Online-Programme und individuelle Check-ups.
Alle Programme sind zertifiziert nach GKV-Leitfaden Prävention oder auf ärztlicher Grundlage aufgebaut. Fachlich geschulte Trainer, Therapeuten und Gesundheitsexperten sichern den Standard.
Wir arbeiten regional, persönlich und wirksam: keine Streuverluste, hohe Aktivierungsquote und direkte Ansprechpartner – mit echten Ergebnissen statt passivem App-Zugang.
Ja. Unternehmen berichten über spürbar sinkende Fehlzeiten, gestiegene Zufriedenheit im Team und höhere Identifikation mit dem Arbeitgeber – messbar durch Teilnahmequoten und Feedback.
Ja. Gesundheitstage, Workshops und sogar Kurseinheiten können direkt Inhouse stattfinden – z. B. in Besprechungsräumen oder Produktionshallen. Alternativ stehen die Räumlichkeiten von Nippon Fitness oder digitale Lösungen zur Verfügung.
Unternehmen, die in BGM investieren, berichten über:
bis zu 20 % weniger Krankheitstage
gesteigerte Mitarbeiterbindung & Zufriedenheit
besseren Teamzusammenhalt und Employer Branding
sinkende Fluktuationskosten
langfristige Einsparungen im Bereich Ausfall & Gesundheitskosten
Gehalt verursacht Lohnnebenkosten – Gesundheit nicht.
Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie im Schnitt 20–30 % zusätzliche Abgaben. BGM ist abgabenfrei, fördert die Gesundheit – und wird von Mitarbeitenden als echter Benefit wahrgenommen, nicht als „steuerfressender Bonus“.
FAQ zu Organisation & Ablauf
Nein. Nippon Fitness übernimmt alle Organisation, Durchführung und Dokumentation – inkl. Teilnahmebestätigungen, Auswertungen, Kurspläne und steuerrechtlicher Nachweise. Sie erhalten auf Wunsch anonymisierte Reports zur internen oder externen Prüfung.
Sie können monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus zahlen – abgestimmt auf Ihre Buchhaltung. Die Leistungen werden separat ausgewiesen, inkl. MwSt., sodass Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Ob 3 oder 30 Mitarbeitende – wir skalieren die Leistungen individuell nach Ihrem Bedarf. Auch einzelne Maßnahmen wie Gesundheitstage sind möglich.
Sie haben jederzeit Anpassungsmöglichkeiten. Nicht genutzte Kontingente können ggf. auf neue Mitarbeiter übertragen oder angepasst werden – wir beraten individuell.
Grundsätzlich ja, wenn sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Für andere Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs, freie Mitarbeiter etc.) kann eine separate Vereinbarung getroffen werden. Steuerfreiheit muss dabei individuell geprüft werden.
Die Teilnahme ist stets freiwillig und erfolgt nicht als Bestandteil der Arbeitsleistung. Das ist steuerlich wichtig und sorgt für hohe Akzeptanz im Team.
Innerhalb weniger Werktage. Nach einem kurzen Beratungsgespräch erhalten Sie den Kooperationsvertrag, die Leistungsübersicht und auf Wunsch personalisierte Informationsunterlagen für Ihre Belegschaft. Nach Unterschrift geht’s los.
Ihr Ansprechpartner ist:
Marek Zavodnov
Geschäftsführer – Nippon Fitness GmbH
📍 Heilbronner Straße 12, 73037 Göppingen
📧 info@nippon-fitness.de
📞 07161 – 68 68 10
Gesundheit fördern heißt Kosten senken – nur mit dem richtigen Konzept
BGM ANFRAGE ABSENDEN
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Füllen Sie das kurze Formular aus – wir melden uns garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Unser Team beantwortet Ihre Anfrage werktags innerhalb von 24 Stunden – persönlich, konkret und ohne automatisierte Standardantworten.
Ihr direkter Draht zur Mitarbeitergesundheit
Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile eines maßgeschneiderten BGM – steuerlich einwandfrei, nachhaltig wirksam und persönlich betreut.
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen, Ideen und die konkrete Umsetzung zur Verfügung – und meldet sich garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER.
Marek Zavodnov
Geschäftsführer Nippon Fitness GmbH
📍 Heilbronner Straße 12, 73037 Göppingen
📞 +49.(0).7161.686.810
📧 info@nippon-fitness.de