KLEINGEDRUCKTES
ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTS BEDINGUNGEN
NIPPON FITNESS GMBH / Heilbronner Str. 12 73037 Göppingen
1. Nutzungsumfang.
NIPPON FITNESS gewährt dem Vertragspartner während der Öffnungszeiten gegen das auf der Vorderseite aufgeführte Entgelt die Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Trainingsgeräte, des Wellnessbereichs sowie die Teilnahme an den angebotenen Kursen. Durch die Zusatzleistung „Privater Spind & Handtuchservice“ bekommt der Kunde für die gewählte Laufzeit einen Mietspind zur Nutzung zugewiesen, der erst nach Ablauf der Zusatzleistung vom Kunden geräumt werden muss. Durch den weiteren Inhalt „Handtuchservice“ der Zusatzleistung, erhält der Kunde bei jedem Besuch Handtücher vom Studio zur Nutzung bereitgestellt.
2. Entgelte, Fälligkeiten, Berechtigung, Rabatte.
Die Aufnahmegebühr ist ein einmalig fälliger Betrag, der alle administrativ notwendigen Vorgänge zur regulären Aufnahme des Mitglieds beinhaltet und ist beim Abschluss des Vertrages zu bezahlen. Wurde die Zahlungsweise „monatlich“ gewählt, wird das monatliche Nutzungsentgelt gemeinsam mit den Beträgen für etwaig gewählte Zusatzleistungen am Tag des angegebenen Vertragsbeginns fällig. Die weiteren monatlichen Entgelte sind jeweils am gleichen Tag der Folgemonate zu begleichen. NIPPON FITNESS behält sich vor, den Abrechnungstag auf den 1. oder 15. des Monats zu ändern. Bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise und schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als drei Monatsentgelten behält sich NIPPON FITNESS vor, sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß § 259 ZPO sofort und insgesamt fällig zu stellen. NIPPON FITNESS behält sich zudem vor, den monatlichen Beitrag bestehender Mitgliedschaften zu erhöhen. Mitglieder werden über die Höhe und den Zeitpunkt der Erhöhung vorab in Kenntnis gesetzt. Rabatte auf das Entgelt und auf den Gesamttarif haben eine Gültigkeit, solange die gekoppelten Voraussetzungen erfüllt werden.
3. Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen, Kündigungen des Hauptvertrages und der Zusatzleistungen.
Der Hauptvertrag beginnt zu dem angegebenen Vertragsbeginn und läuft zunächst für die gewählte Grundlaufzeit. Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich jeweils um 1 weiteren Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 30 Tage vor dem jeweils möglichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt werden. Sie sind demnach nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündbar. Bei den optionalen Zusatzleistungen hat der Kunde die Wahl zwischen einer laufzeitgebundenen und einer monatlich kündbaren Variante. Die den zubuchbaren Zusatzleistungen (1 – 5 Module) entspricht zunächst die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die jeweilige Vertragsverlängerung derjenigen des Hauptvertrages, sind jedoch von Beginn an monatlich künd- & zubuchbar. Maßgeblich ist bei allen Kündigungen der Zugang der Kündigungserklärung bei NIPPON FITNESS in Textform.
4. Stilllegungsmöglichkeit aus wichtigem Grund.
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesen Fällen entsprechend der nachfolgenden Regelung. Im Falle einer Vertragsstilllegung verschiebt sich das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stilllegungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
5. Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
Zieht der Kunde während der Laufzeit um und beträgt der Anfahrtsweg vom neuen Wohnsitz zum NIPPON FITNESS mehr als 30 km (kürzeste Strecke bei Google Maps), so ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Vertragsmonats zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt davon unberührt.
6. Übertragung der Mitgliedschaft.
Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens NIPPON FITNESS übertragbar. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, ohne Zustimmung seitens NIPPON FITNESS das ihm überlassene Chiparmband sowie Zugangsutensilien Dritten zu überlassen.
7. Datenschutzhinweis.
NIPPON FITNESS speichert und verarbeitet die aufgrund der eingegangenen Vereinbarung überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und von NIPPON FITNESS für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Eine Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt einzig zum Zwecke der mit der Vereinbarung begründeten Leistungspflichten von NIPPON FITNESS und auch nur in dem hierfür erforderlichem Umfang.
NIPPON FITNESS beachtet bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzbestimmungen sind im Internet auf der Homepage von NIPPON FITNESS jederzeit abrufbar.
Für die Mitgliederverwaltung setzt NIPPON FITNESS eine elektronische Datenverarbeitung ein, um eine korrekte, schnelle und sichere Bearbeitung der überlassenen Kundendaten gewährleisten zu können. Die erforderliche elektronische Datenbank wird von einem externen Dienstleister betrieben, der vertraglich zur Beachtung der notwendigen Datenschutzrechtlichen- und IT Sicherheitsbestimmungen verpflichtet ist. Die Magicline GmbH speichert und verarbeitet nur die Daten, die für die Mitgliederverwaltung notwendig sind. Das sind alle Angaben im Mitgliedschaftsvertrag. Weiter werden freiwillig überlassene Daten zu gesundheitlichen Besonderheiten und angegebene Ziele aufgrund derer sich das Mitglied für eine Mitgliedschaft entschieden hat gespeichert.
Der Zugriff auf Datenbestände von Kunden wird Mitarbeitern von NIPPON FITNESS nur soweit und in dem Umfang eingeräumt, als er zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erforderlich ist.
Teil des Angebotes von NIPPON FITNESS ist die Erstellung eines Trainingsprogramms, welches Mitglieder im Rahmen einer Fitness Software oder einer App nutzen können. Im Rahmen dieser Funktionalität werden Daten und Trainingspläne gespeichert. Auf diese Daten hat die Technogym Germany GmbH, mit Sitz in Neu-Isenburg, als externer Betreiber der Fitness- Software Zugriff, um Kunden das Training an verschiedenen Fitnessgeräten zu ermöglichen. Die Technogym GmbH wurde vertraglich durch NIPPON FITNESS verpflichtet, die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts einzuhalten.
Alle externen Dienstleister, die von NIPPON FITNESS für die aufgrund des mit dem Kunden eingegangenen Vertrags zu erbringenden oder anzubietenden Dienstleistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz) zu beachten sowie ihre Einhaltung zu gewährleisten und zu überwachen. Diese Verpflichtungen sind auch allen von ihnen mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis.
Nach dem geltenden Datenschutzrecht besteht neben dem erwähnten Widerrufsrecht für die Nutzung der überlassenen Daten, ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten. Ansprechpartner für weitere Auskünfte und Erläuterungen ist der Datenschutzbeauftragte (datenschutz@nippon-fitness.de).
8. Videoaufzeichnungen.
Im Eingangs-, Kassen- sowie an den neuralgischen Punkten der Studios sind Kameras installiert. Diese dienen ausschließlich der Sicherheit. Daten werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht. In den Nacktzonenbereichen (Dusche, Umkleidekabine, Sauna etc.) oder Ruhebereichen sind keine Kameras installiert. Die Aufnahmen der vorhandenen Kameras erfolgen in einem geschlossenen Kreislauf und können nur auf einem Monitor im Studio selbst eingesehen werden. Der Zugriff auf die Aufzeichnung des Eingangs- und Kassenbereiches sowie die Einsichtnahme am Monitor im Studio sind passwortgeschützt. Ausschließlich im Fall eines konkreten Tatverdachts auf Begehung von Straftaten wird der Datenschutzbeauftragte oder dessen Stellvertreter zusammen mit einem Dritten zur Sichtung etwaiger Beweismittel Einblick in die Videoaufzeichnungen nehmen oder eine Einsichtnahme durch die Geschäftsführung freigeben und die Aufzeichnungen ggf. zur Verfolgung der Straftat und etwaiger hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche an die Geschädigten oder die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
9. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Fitnessstudio Betreiber/die Fitnessstudio Betreiberin wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.