Gesunde Mitarbeitende sind kein Benefit. Sie sind Ihr Wirtschafts-faktor.
Reduzieren Sie Ausfalltage, steigern Sie Produktivität und nutzen Sie bis zu 600 € steuerfreie Gesundheitsförderung pro Mitarbeitendem – einfach, transparent und ohne Plattformbindung.
Weniger Krankentage
Reduziert Ausfallzeiten um bis zu 40 % – spart Ø 300 € pro Krankheitstag.
Mehr Leistungsfähigkeit
Gesunde Mitarbeiter arbeiten fokussierter, konstanter und effektiver.
Stärkeres Teamgefühl
Gemeinsame Gesundheitsziele fördern Loyalität und Zusammenhalt.
Die Zahlen sprechen für sich
Warum sich BGM für Arbeitgeber messbar rechnet
Ø krankheitsbedingte Fehltage pro Mitarbeitendem und Jahr
weniger Ausfalltage durch gezielte Gesundheitsprogramme
steuerfrei pro Mitarbeitendem und Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG)
durchschnittliche Kosten pro Krankheitsfall
Die Realität im Unternehmen
Krankheit kostet. Stillstand noch mehr.
Steigende Krankenstände, sinkende Belastbarkeit und wachsende Anforderungen im Arbeitsalltag stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Gleichzeitig erwarten Mitarbeitende mehr als einen Obstkorb – sie erwarten echte Wertschätzung.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist kein „Nice-to-have“.
Es ist eine strategische Investition in Leistungsfähigkeit, Bindung und Arbeitgeberattraktivität.
Die Lösung
BGM, das für Unternehmen funktioniert – und für Mitarbeitende wirkt
Gesündere Mitarbeitende
Prävention statt Reaktion – weniger Erkrankungen, mehr Energie im Arbeitsalltag.
Reduzierte Fehlzeiten
Nachweislich geringere Ausfalltage durch regelmäßige Bewegung und gezielte Angebote.
Höhere Motivation & Bindung
Mitarbeitende fühlen sich gesehen, wertgeschätzt und bleiben länger im Unternehmen.
Steuerlich effizient
Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeitendem steuer- und sozialabgabenfrei einsetzbar.
Ihr Vorteil
Warum Arbeitgeber auf Nippon Fitness setzen
Sie brauchen keine App mit 4.000 Studios. Sondern einen Partner, der Ihre Mitarbeiter kennt.
Nippon Fitness steht für Qualität vor Quantität – mit echten Trainingsräumen, persönlicher Betreuung und rechtssicherem System. Kein digitaler Wildwuchs. Keine steuerlichen Grauzonen.
Kein Plattformmodell, keine Umwege: direkte Zusammenarbeit mit klaren Leistungen und Zuständigkeiten.
Strukturiert nach § 3 Nr. 34 EStG – transparent, nachvollziehbar und in der Praxis einfach abbildbar.
Passend zu Branche, Teamgröße und Zielen – von Startpaketen bis zu Ausbau-Optionen ohne Overengineering.
Von der Planung bis zur Umsetzung: ein klarer Kontakt, schnelle Rückmeldung, verbindliche Abstimmung.
Kosten, Nutzen und Umsetzung sind klar darstellbar – für Entscheider nachvollziehbar und intern argumentierbar.
Hochwertiges Training, Kurse und Betreuung in einem Umfeld, das Akzeptanz und Nutzung im Team erhöht.
Warum sich Nippon BGM auch für Sie als Arbeitgeber wirklich lohnt
Aggregator-Modelle wie Urban Sports Club, Hansefit oder Wellpass nutzen meist das sogenannte Sachbezugsmodell. Das bedeutet: Die Kosten werden als geldwerter Vorteil behandelt und belasten die 50-Euro-Freigrenze pro Mitarbeiter und Monat. Wird diese Grenze überschritten, entstehen automatisch Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht – oft unbemerkt, bis zur nächsten Betriebsprüfung.
Nippon Fitness geht einen anderen Weg. Einen sicheren.
Unsere Leistungen fallen nicht unter den geldwerten Vorteil, sondern werden offiziell als betriebliche Gesundheitsförderung anerkannt – rechtssicher nach § 3 Nr. 34 EStG. Dadurch sind bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter vollständig steuer- und sozialabgabenfrei.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
✔︎ Sie sparen Lohnnebenkosten – kein Bruttoaufschlag wie bei Gehaltserhöhungen
✔︎ Sie verbrauchen keine Sachbezugsfreigrenzen – Tankgutscheine und andere Benefits bleiben möglich
✔︎ Sie bekommen ein klar dokumentiertes Konzept – finanzamtsfest, nachhaltig und planbar
✔︎ Sie investieren direkt in Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Bindung Ihrer Mitarbeiter
Kurz gesagt – Dank einer direkten Kooperation mit Nippon Fitness investieren Sie nicht in Bürokratie oder Plattformlizenzen, sondern in messbare Ergebnisse – und das steuerlich zu 100 Prozent sicher.
Gehaltserhöhungen sind teuer.
Sachbezüge sind begrenzt.
BGM mit Nippon Fitness ist steuerlich optimal.
Was Unternehmen über BGM Direkt bei Nippon Fitness sagen
Geschäftsführung · HR · Controlling — aus realen BGM-Kooperationen.
„Planbar, intern sofort erklärbar – und die Umsetzung ist endlich unkompliziert.“
„Direkter Ansprechpartner, keine Plattformbindung — und die Nutzung im Team ist real.“
„Controlling-ready, vergleichbar, dokumentierbar — so muss BGM funktionieren.“
Von der Anfrage zum BGM Start
5 schnelle & einfache Schritte
Direkt-BGM oder Aggregator – welche Kostenlogik passt?
Zwei Modelle, zwei Mechaniken. Kurz verstanden – danach rechnet der Rechner sauber durch.
Pro-Kopf · planbar
Fix + variabel
Mehr Wirkung – Weniger Risiko
Die Entscheidung für ein betriebliches Gesundheitsangebot ist schnell getroffen.
Die Frage ist nur – mit wem?
Firmenfitness über externe Plattformen klingt bequem – ist aber oft teuer, steuerlich riskant und kaum wirksam im Alltag. Viele Arbeitgeber zahlen für Leistungen, die kaum genutzt werden. Noch gravierender: Aggregatoren beanspruchen den geldwerten Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG), sodass andere Benefits wie Tankgutscheine oder Essenszuschüsse blockiert sind.
Mit Nippon Fitness umgehen Sie diese Fallstricke. Unsere Leistungen sind vollumfänglich als steuerfreie Gesundheitsförderung anerkannt (§ 3 Nr. 34 EStG), brauchen keinen Sachbezug – und bringen deutlich mehr. Nämlich persönliche Betreuung, hohe Aktivierungsquote, messbare Effekte. Und das bei voller Transparenz und minimalem Verwaltungsaufwand.
Gesundheit ist nicht nur Fürsorge – sondern Führungsaufgabe.
Gesundheit fördern heißt Kosten senken – aber nur mit Konzept, nicht mit Lizenzmodellen.
Mit Nippon Fitness entscheiden Sie sich für konkrete Ergebnisse statt abstrakter Plattformlösungen:
Weniger Ausfall. Mehr Team. Bessere Performance. Und das steuerlich zu 100 % sicher.
Als lokaler Partner bieten wir Ihnen sichtbare, messbare und wirtschaftlich sinnvolle Gesundheitsförderung – exakt zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Jetzt kostenfrei beraten lassen und Ihr individuelles BGM-Konzept starten.
BGM-Vorteilsrechner für Arbeitgeber
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Direkt-BGM in Ihrem Unternehmen kostet – und wie es im direkten Vergleich
zum Aggregator-Modell performt (bei identischer Teilnehmerzahl).
Alle Beträge inkl. gesetzlicher MwSt.
Ihre Eingaben
Konservativ starten – später bei Bedarf präzisieren.
Tragen Sie Ihre Rahmenvertragswerte ein – der Vergleich zeigt die AG-Kosten (realistische Praxis).
Erweiterte Annahmen (optional)
Tragen Sie Ihre Rahmenvertragswerte ein. Der Vergleich zeigt die AG-Kosten (AG-Anteil + Fixkosten).
Ergebnisse (Direkt-BGM)
Übersichtlich, vergleichbar, steuerlich eingeordnet.
Anfrage aus dem Rechner
Sie erhalten eine Bestätigung. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Aggregator vs. Direkt-BGM
Direkt-BGM ist typischerweise planbar (Bausteine pro Person).
Aggregator-Modelle laufen häufig über Rahmenvertrag + Beitrag pro Teilnehmendem,
oft mit Split zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden.
Dieser Vergleich zeigt: absolute AG- und AN-Kosten.
- Rahmenvertrag (fix/Monat)
- plus Beitrag je Teilnehmendem (Gesamt)
- Split: AG-Anteil + MA-Anteil
- Bausteine pro Person (planbar)
- steuerlich strukturierbar (600 € §20)
- Premium optional als Sachbezug oder Eigenanteil
Alle Beträge inkl. gesetzlicher MwSt.
Basis
Teilnehmende und Quote setzen – danach konfigurieren Sie das Modell.
Direkt-BGM Setup
AG-Anteil, Premium und Bausteine/Paket definieren.
Zusatz & Annahmen
Optional – im Detailmodus können Sie hier präzisieren.
Erweiterte Annahmen (optional)
Tragen Sie Ihre Rahmenvertragswerte ein – der Vergleich zeigt die AG-Kosten (AG-Anteil + Fixkosten).
Ergebnisse
Kompakt auf einen Blick.
Vergleich & Anfrage
Teilnehmerzahl ist identisch – der Vergleich zeigt AG- und AN-Kosten.
Erfolgreich versendet
Vielen Dank. Wir melden uns innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen.
Häufige Fragen – klar beantwortet
Sie möchten in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter investieren – aber möchten steuerlich, organisatorisch und inhaltlich auf der sicheren Seite sein?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf typische Fragen, die uns Unternehmen im Rahmen der Kooperation stellen. Klar, verständlich und mit Fokus auf das, was für Sie zählt: Wirkung, Sicherheit und Effizienz.
FAQ zu Steuer & Recht
Ja. Die Leistungen fallen unter § 3 Nr. 34 EStG. Sie sind bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei absetzbar – zusätzlich zum Lohn. Das bedeutet: Keine Belastung durch Lohnsteuer, kein geldwerter Vorteil für Mitarbeiter, keine Abgaben für den Arbeitgeber.
Nippon Fitness arbeitet direkt – ohne Zwischenplattform.
Aggregatoren buchen Leistungen meist über den Sachbezug (§ 8 EStG), der auf 50 €/Monat gedeckelt ist und für andere Benefits wie Tankgutscheine wegfällt. Außerdem sind die Nutzungsraten oft niedrig.
Nippon Fitness dagegen nutzt ausschließlich steuerfreie Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) – rechtssicher, lokal wirksam und mit deutlich höherer Teilnehmerbindung.
Ja, aber strikt getrennt. Private Upgrades wie Sauna oder Wellness erfolgen außerhalb der steuerfreien Gesundheitsförderung – mit separatem Vertrag direkt zwischen Mitarbeiter und Nippon Fitness. So bleibt Ihr steuerfreies Budget unberührt.
Nein. Unser Konzept fällt unter „Gesundheitsförderung“ und nicht unter den Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG). Somit bleiben Tankgutscheine, Essenszuschüsse & Co. weiterhin vollständig nutzbar.
Die Ausgaben gelten als Betriebsausgaben und können zu 100 % steuerlich abgesetzt werden. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist zudem voll vorsteuerabzugsfähig.
Sie erhalten vollständige Dokumentationen: Maßnahmepläne, Teilnehmerlisten (anonymisiert), Kursnachweise und Jahresauswertungen – vollständig revisionssicher.
Gehalt verursacht Lohnnebenkosten – Gesundheit nicht.
Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie im Schnitt 20–30 % zusätzliche Abgaben. BGM ist abgabenfrei, fördert die Gesundheit – und wird von Mitarbeitenden als echter Benefit wahrgenommen, nicht als „steuerfressender Bonus“.
FAQ zu Inhalt & Wirkung
Beispielsweise: Präventionskurse nach § 20 SGB V, Rehasport nach § 64 SGB IX, medizinisches Training, Inhouse-Gesundheitstage, App-basierte Online-Programme und individuelle Check-ups.
Alle Programme sind zertifiziert nach GKV-Leitfaden Prävention oder auf ärztlicher Grundlage aufgebaut. Fachlich geschulte Trainer, Therapeuten und Gesundheitsexperten sichern den Standard.
Wir arbeiten regional, persönlich und wirksam: keine Streuverluste, hohe Aktivierungsquote und direkte Ansprechpartner – mit echten Ergebnissen statt passivem App-Zugang.
Ja. Unternehmen berichten über spürbar sinkende Fehlzeiten, gestiegene Zufriedenheit im Team und höhere Identifikation mit dem Arbeitgeber – messbar durch Teilnahmequoten und Feedback.
Ja. Gesundheitstage, Workshops und sogar Kurseinheiten können direkt Inhouse stattfinden – z. B. in Besprechungsräumen oder Produktionshallen. Alternativ stehen die Räumlichkeiten von Nippon Fitness oder digitale Lösungen zur Verfügung.
Unternehmen, die in BGM investieren, berichten über:
bis zu 20 % weniger Krankheitstage
gesteigerte Mitarbeiterbindung & Zufriedenheit
besseren Teamzusammenhalt und Employer Branding
sinkende Fluktuationskosten
langfristige Einsparungen im Bereich Ausfall & Gesundheitskosten
Gehalt verursacht Lohnnebenkosten – Gesundheit nicht.
Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie im Schnitt 20–30 % zusätzliche Abgaben. BGM ist abgabenfrei, fördert die Gesundheit – und wird von Mitarbeitenden als echter Benefit wahrgenommen, nicht als „steuerfressender Bonus“.
FAQ zu Organisation & Ablauf
Nein. Nippon Fitness übernimmt alle Organisation, Durchführung und Dokumentation – inkl. Teilnahmebestätigungen, Auswertungen, Kurspläne und steuerrechtlicher Nachweise. Sie erhalten auf Wunsch anonymisierte Reports zur internen oder externen Prüfung.
Sie können monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus zahlen – abgestimmt auf Ihre Buchhaltung. Die Leistungen werden separat ausgewiesen, inkl. MwSt., sodass Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Ob 3 oder 30 Mitarbeitende – wir skalieren die Leistungen individuell nach Ihrem Bedarf. Auch einzelne Maßnahmen wie Gesundheitstage sind möglich.
Sie haben jederzeit Anpassungsmöglichkeiten. Nicht genutzte Kontingente können ggf. auf neue Mitarbeiter übertragen oder angepasst werden – wir beraten individuell.
Grundsätzlich ja, wenn sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Für andere Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs, freie Mitarbeiter etc.) kann eine separate Vereinbarung getroffen werden. Steuerfreiheit muss dabei individuell geprüft werden.
Die Teilnahme ist stets freiwillig und erfolgt nicht als Bestandteil der Arbeitsleistung. Das ist steuerlich wichtig und sorgt für hohe Akzeptanz im Team.
Innerhalb weniger Werktage. Nach einem kurzen Beratungsgespräch erhalten Sie den Kooperationsvertrag, die Leistungsübersicht und auf Wunsch personalisierte Informationsunterlagen für Ihre Belegschaft. Nach Unterschrift geht’s los.
Ihr Ansprechpartner ist:
Marek Zavodnov
Geschäftsführer – Nippon Fitness GmbH
📍 Heilbronner Straße 12, 73037 Göppingen
📧 info@nippon-fitness.de
📞 07161 – 68 68 10
Ihr direkter Draht zur Mitarbeitergesundheit
Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile eines maßgeschneiderten BGM – steuerlich einwandfrei, nachhaltig wirksam und persönlich betreut.
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen, Ideen und die konkrete Umsetzung zur Verfügung – und meldet sich garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER.
Marek Zavodnov
Geschäftsführer Nippon Fitness GmbH
📍 Heilbronner Straße 12, 73037 Göppingen
📞 +49.(0).7161.686.810
📧 info@nippon-fitness.de